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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05 (https://dejure.org/2007,11699)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2007 - L 16 KR 11/05 (https://dejure.org/2007,11699)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - L 16 KR 11/05 (https://dejure.org/2007,11699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers als Anhaltspunkte für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung; Eigenes Unternehmensrisiko, Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, Verfügungsmöglichkeit über die eigene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05
    Der Lehrbetrieb könne sowohl in allgemein bildenden Schulen, Hoch- und Fachschulen als auch in Volkshochschulen regelmäßig nur dann sinnvoll vonstatten gehen, wenn die vielfältigen Lehrveranstaltungen in einem Gesamtplan räumlich und zeitlich aufeinander abgestimmt würden (vgl. BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36; SozR 2200 § 165 Nr. 45 S. 66).

    Allein aus dieser geminderten "Autonomie" der Dozenten (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 66) oder allein aus der Tatsache, dass Dozenten an Prüfungen mitwirken und sich bei der Gestaltung ihres Unterrichts an Prüfungserfordernissen ausrichten müssten, dürfe jedoch nicht auf ihre Weisungsgebundenheit geschlossen werden.

    Auch Selbständige könnten in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt sein, allerdings nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen ihrer Handlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschrieben (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S. 67).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag ( BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 8; SozR 3-2400 § 7 Nr. 13, S. 31 f.; SozR 3-2400 § 7 Nr. 20, S. 78; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Kammerbeschl. vom 20.05.1996, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Diese setzen eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft regelmäßig mit der Gefahr des Verlustes ein (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13, S. 36 m. w. N.).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05
    So habe das BSG in seiner Entscheidung vom 25.01.2001 (Az.: B 12 KR 17/00 R, USK 2001, 25) nochmals klar gestellt, dass nach ständiger Rechtsprechung maßgebliches Kriterium für die Annahme eines Unternehmerrisikos sei, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt werde, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05
    Die Beklagte verweist insoweit auf ein Urteil des LSG Baden Württemberg vom 23.01.2004 (Az.: L 4 KR 3083/02, www.juris.de).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05
    Sie leisten damit letztlich Arbeit zur Förderung ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit, nicht aber fremdbestimmte Arbeit in wirtschaftlicher Abhängigkeit für die Klägerin (BAGE 51, 337).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag ( BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 8; SozR 3-2400 § 7 Nr. 13, S. 31 f.; SozR 3-2400 § 7 Nr. 20, S. 78; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Kammerbeschl. vom 20.05.1996, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (SozR 4-2400 § 7 Nr. 5 m. w. N.) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05
    Die tatsächliche Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub wäre sogar ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses (vgl. BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19, S. 71).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag ( BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 8; SozR 3-2400 § 7 Nr. 13, S. 31 f.; SozR 3-2400 § 7 Nr. 20, S. 78; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Kammerbeschl. vom 20.05.1996, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05
    Der Vertragsbezeichnung, die den tatsächlichen Umständen eines Vertragsverhältnisses zuzurechnen ist, kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung jedenfalls dann indizielle Bedeutung zu, wenn sie - wie hier, siehe nachfolgende Darstellung - dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und sie durch weitere Aspekte gestützt wird (vgl. BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17, S. 38 f.).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten

  • LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 KR 210/03

    Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft; Wesentliche Kriterien für die

  • LSG Berlin, 26.11.1986 - L 9 KR 8/85

    Hauskrankenpflegerin; Häusliche Krankenpflege; Versicherungspflichtiges

  • SG Köln, 17.04.2012 - S 7 R 267/10

    Rentenversicherung

    Dies ist im Streitfall gegeben (vgl. LSG NRW, Urteil vom 22.02.2007, Az: L 16 KR 11/05).

    Auch dieser Umstand spricht für eine selbständige Tätigkeit (LSG, Urteil vom 13.09.2007, Az: L 5 R 5/06; LSG NRW, Urteil vom 22.02.2007, Az: L 16 KR 11/05).

  • SG Frankfurt/Main, 20.10.2008 - S 18 KR 51/05
    Dem im Vertrag dokumentierten Willen der Vertragsparteien, kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wollen, kommt dann indizielle Bedeutung zu, wenn dieser dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R - juris; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NRW - Urteil vom 22.02.2007, L 16 KR 11/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2015 - L 4 R 4289/14
    Insoweit sei die Situation identisch mit derjenigen von Piloten, über die das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 22. Februar 2007 (L 16 KR 11/05 - in juris) und das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 28. Mai 2008 (B 12 R 13/07 R - in juris) entschieden habe.
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